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Vorbeugung

Influenza-Impfpflicht für Turnierpferde

Weil Pferdegrippe hochansteckend ist und die Verbreitung von Pferd zu Pferd und auch über Personen erfolgt, wurde auf Turnieren die Impfpflicht gegen Influenza eingeführt.

Denn die Impfung gegen Influenzavirusinfektionen ist nach dem derzeitigen Stand der Wissenschaft die einzige Maßnahme, um die Infektion, das Auftreten der Erkrankung und deren Ausbreitung zu verhindern. Die durch die verfügbaren Impfstoffe stimulierte Immunität reicht für eine begrenzte Zeit aus, um gegen eine erneute Infektion mit den im Impfstoff berücksichtigten Influenza-Stämmen zu schützen.

Daher schreibt die FN die Influenza-Impfung nach erfolgter Grundimmunisierung alle sechs Monate für Pferde vor, die an Turnieren mit Wettbewerben der WBO und Leistungsprüfungen der LPO teilnehmen.

Das Reglement der Deutschen Reiterlichen Vereinigung FN finden Sie hier.

Impfung gegen Equine Influenza (EIV)

GRUNDIMMUNISIERUNG

WIEDERHOLUNGSIMPFUNGEN

1. Impfung: ab einem Alter von 6 Monaten

2. Impfung: 4 – 6 Wochen nach der ersten Impfung

3. Impfung: 5 – 6 Monate nach der zweiten Impfung

Bei Turnierpferden und Pferden mit viel Pferdekontakt: alle 6 Monate

Bei Pferden mit wenig Pferdekontakt: alle 12 Monate

Geimpft werden nur gesunde Pferde.

In Herden/ Ställen mit Turnierpferden sollten alle Pferde geimpft sein, denn geimpfte Pferde können nach Kontakt das Virus auch übertragen ohne selbst daran zu erkranken.

In der Regel wird die Impfung von den Pferden gut vertragen. Am Tag nach der Impfung sollten die Pferde geschont werden. Vereinzelt reagieren Pferde mit einer Schwellung an der Injektionsstelle oder selten auch mit Abgeschlagenheit und Fieber.

Fazit

Ist Ihr Pferd geschützt?