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Vorbeugung

Impfpflicht für Turnierpferde

Impfpflicht für Turnierpferde: Schutz vor EHV-1-Infektion

Seit dem 01.01.2023 gilt für Turnierpferde eine Impfpflicht gegen das EHV-1. Mit dieser Entscheidung folgt die FN (Deutsche Reiterliche Vereinigung) den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission Veterinärmedizin (StIKo Vet), welche die Impfung gegen EHV bereits seit mehreren Jahren für alle Pferde empfiehlt.

Da auf Turnieren viele Pferde aus unterschiedlichen Beständen aufeinandertreffen, gilt es hier besonders, die Pferde gut durch Impfungen zu schützen und das Risiko einer Krankheitsübertragung zu senken. Die Impfpflicht trägt einen wichtigen Teil zur Infektionsvorbeugung bei Turnierpferden bei.

Wie Sie Ihre tragende Stute vor einem Virus-Abort schützen, besprechen Sie am besten mit Ihrem*r Tierarzt*ärztin.

Geimpft werden nur gesunde Pferde. In der Regel wird die Impfung von den Pferden gut vertragen. Am Tag nach der Impfung sollten die geimpften Tiere geschont werden. In Einzelfällen können an der Injektionsstelle Schwellungen auftreten oder leichte Reaktionen wie Abgeschlagenheit oder Fieber.

In Herden / Ställen mit Turnierpferden sollten am besten alle Pferde geimpft werden.

Mehr zur Herpes-Impfung von Pferden hier:

Fazit

Ist Ihr Pferd geschützt?